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Gebiet des öffentlichen Rechts
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Eine Regelung erfolgt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, wenn sie in Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften ergeht.

Davon abzugrenzen ist das privatrechtliche Handeln, z.B. Tätigung fiskalischer Hilfsgeschäfte, und das Handeln im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts.

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