Mit GbR mbH wird die vor der Rechtsprechungsänderung im Jahr 1999 mögliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnet, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt war.
Die Gbr mbH basierte auf der Annahme, dass eine im Aussenverhältnis bekannt gemachte Beschränkung der Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Gesellschafter im Verhältnis zu den Vertragspartnern wirksam war.
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