Rechtsanwältin Feininger31.1.2005
Gerichtsweg 9
35014 Neustadt
Landgericht Neustadt
2. Zivilkammer
In der Furth 14
35014 Neustadt
In dem Rechtsstreit
Merzinger ./. Prahl
- 2 O 127/04 -
wird beantragt, die der Beklagten eingeräumte Frist zur Stellungnahme um zwei Wochen bis zum
14.2.2005
zu verlängern. Aufgrund zahlreicher auswärtiger Verpflichtungen des Unterzeichners und anderweitiger Fristsachen konnte de Angelegenheit noch nicht abschließend bearbeitet werden. Zudem ist der Beklagten bis zum 1.2. krank geschrieben, so dass eine Rücksprache erst am 2.2.2005 stattfinden kann. Daher wird um antragsgemäße Fristverlängerung gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Feininger
Rechtsanwältin