Mit fristloser Kündigung wird umgangssprachlich die ausserordentliche Kündigung bezeichnet. Die Bezeichnung fristlos ist allerdings nicht korrekt, da auch eine ausserordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden kann.
Auf diesen Artikel verweisen: Freistellung nach Kündigung * Bienenstichfall/wer klaut der fliegt