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Frist
(recht.allgemein)
    

Durch Gesetz oder Vertrag bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum mit dessen Ablauf eine Rechtswirkung eintritt.

Dabei kann man Verjährungsfristen, die dem Schuldner nach Ablauf eine Einrede geben, und Ausschlussfristen mit deren Ablauf der Anspruch ausgeschlossen ist unterscheiden. Geht das Gesetz nicht ausdrücklich von einer Verjährungsfrist aus, ist eine Ausschlussfrist anzunehmen.

Zu den prozessualen Fristen siehe Fristen, prozessuale.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schutzfrist * § 516 BGB Begriff der Schenkung * Zivilkomputation/Naturalkomputation * Fristen, Verwaltungsrecht Werbung: