Durch Gesetz oder Vertrag bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum mit
dessen Ablauf eine Rechtswirkung eintritt.
Dabei kann man Verjährungsfristen, die dem Schuldner nach Ablauf eine
Einrede geben, und Ausschlussfristen mit deren Ablauf der Anspruch
ausgeschlossen ist unterscheiden. Geht das Gesetz nicht ausdrücklich von
einer Verjährungsfrist aus, ist eine Ausschlussfrist anzunehmen.
Zu den prozessualen Fristen siehe Fristen, prozessuale.
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