|
Von Fremdbesitzt spricht man im Gegensatz zum Eigenbesitz, wenn der Besitzer eine Sache für einen anderen besitzt.
Dabei wird zwischen dem berechtigten Fremdbesitzer:
Beispiel: A leiht sich von B ein Buch. B besitzt die Wohnung des C aufgrund eines Mietvertrages.
und dem unberechtigten Fremdbesitzer:
Beispiel: A bietet das von B geliehene Buch dem C zum Kauf an. B räumt die Wohnung nicht, obwohl der Mietvertrag wirksam von C gekündigt wurde.
unterschieden.
Werbung:
| |