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Fremdbesitz
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Fremdbesitzt spricht man im Gegensatz zum Eigenbesitz, wenn der Besitzer eine Sache für einen anderen besitzt.

Dabei wird zwischen dem berechtigten Fremdbesitzer:

Beispiel: A leiht sich von B ein Buch. B besitzt die Wohnung des C aufgrund eines Mietvertrages.

und dem unberechtigten Fremdbesitzer:

Beispiel: A bietet das von B geliehene Buch dem C zum Kauf an. B räumt die Wohnung nicht, obwohl der Mietvertrag wirksam von C gekündigt wurde.

unterschieden.

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