Mit Freiheitsentziehung wird das Festhalten an einem bestimmten Ort bezeichnet. Von der Freiheitsentziehung ist der weitere Begriff der Freiheitsbeschränkung, der auch die Freiheitsentziehung umfasst zu unterscheiden.
Die persönliche Freiheit wird in Art. 2 GG geschützt. Die
Freiheitsentziehung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich die in Art. 104 Abs. 2 GG geregelt sind.
Gemäß Art. 104 Abs. 2 GG ist z.B. spätetens nach Ablauf des nächsten
Tages durch einen Richter über die Fortdauer der Freiheitsentziehung zu
entscheiden. Erfolgt eine solche Entscheidung nicht in diesem Zeitraum ist
die Freiheitsentziehung sofort aufzuheben.
Werbung:
|