Feme = mittelhochdeutsch für Strafe. Ursprünglich mit dem Recht zur Verhängung
der Todesstrafe (Blutbann)
beliehene Gerichte zunächst in Westfalen, seit dem 14. Jahrhundert
in ganz Deutschland.
Femegerichte verhandelten, je nach Gegenstand, sowohl öffentlich als auch
geheim. Sie bestanden aus einem Vorsitzenden (Freigrafen) und den
Freischöffen.
Später kamen die Femegerichte durch Wilkür und Bestechlichkeit in Verruf.
Zudem wurde das geheime Verfahren zum Normalfall.
Anfang des 19 Jahrhunderts wurden sie dann ganz abgeschafft.
Durch die negative Entwicklung wurde der Begriff Femegericht zum
Inbegriff für Geheimverfahren in denen aufgrund einer angemaßten
Privatgerichtsbarkeit mißliebige Personen verurteilt
werden.
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