Mit FARL wird die EU-Richtlinie vom 20.5.1997 bezeichnet, die eu-weit
einheitliche Regelungen über den Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im
sog. Fernabsatz (Verträge zwischen Verbrauchern und Lieferanten die mittels
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen
werden) schaffen soll.
In Deutschland ist diese Richtlinie durch § 312b BGB Fernabsatzverträge,
umgesetzt worden.
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