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Erststimme
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt. Dies erfolgt nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl.

Die Hälfte der Bundestagsabgeordneten wird nach diesem Verfahren gewählt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wahlsysteme * Stimmsplitting Werbung: