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Eröffnungsbeschluss, Muster
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.straf.prozess.muster und recht.ref.straf1)
    

Inhalt
          1. Beschluss
          2. Beschluss

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Anklage durch den Richter zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ein fehlerhafter Eröffnungsbeschluss, z.B. fehlende Unterschrift oder fehlende Anklageschrift macht das darauf basierende Urteil revisibel.

Amtsgericht Neustadt7.1.2005
- Strafprozessgericht -
12 Ds - 4 Js 3111/04

Staats-
wappen

1. Beschluss

In der Strafsache

gegen

Hermann Poszler,
geboren am 10.3.1928 in Dresden,
wohnhaft Kirchspiel 14, 35020 Neustadt,
verheiratet, Staatsangehörigkeit deutsch,

Verteidiger:
Rechtsanwalt Babner, Am Bergsteig 17, 35022 Neustadt

wegen Betruges u.a.

wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Neustadt vom 10.8.2004 (Geschäftsnummer 4 Js 3111/04) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden

Naise
Direktor des Amtsgerichts

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