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ergänzende Vertragsauslegung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit ergänzender Vertragsauslegung wird die Ausfüllung von Lücken und die Auflösung von Widersprüchen in einem Vertrag durch den Richter bezeichnet. Allerdings darf der Richter dabei nicht über den im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiweillen hinausgehen oder ihm widersprechen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dissens/Einigungsmangel * beiderseitiger Motivirrtum Werbung: