slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
enumeratio, ergo limitatio
(recht.methoden)
    

Mit enumeratio, ergo limitatio (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, das Aufzählungen im Gesetz abschließend sind. Er ist eine Ausformung des Grundsatzes singularia non sunt extendenda.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: enumerativ/enumerative Aufzählung/Enumeration Werbung: