slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Einzelfallregelung (zur Regelung eines Einzelfalles)
    

In Abgrenzung zur abstrakt-generellen Rechtsnorm muss ein Verwaltungsakt konkret-individuell oder abstrakt-individuell sein.

Dabei ist der individuelle Charakter auch dann noch anzunehmen, wenn sich der VA an einen individuell bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Beispiel: Die Auflösung einer Versammlung.

Ist die Regelung konkret-generell, so handelt es sich um eine Allgemeinverfügung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt (VA) * Allgemeinverfügung Werbung: