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Einverständnis, Voraussetzungen
(recht.straf.at)
    

Besondere Voraussetzungen für ein wirksames tatbestandsausschliesendes Einverständnis ergeben sich aus dem jeweiligen Tatbestand. Generell gilt folgendes:

  1. bewußte Zustimmung (kein bloßes Geschehenlassen)
  2. Freiwilligkeit der Zustimmung
  3. natürliche Willensfähigkeit des Betroffenen

Unerheblich ist, ob das Einverständnis erklärt wird. Unerheblich ist weiterhin, ob es auf Irrtum oder Täuschung beruht, es sei denn "listiges" Verhalten wird im entsprechenden Tatbestand unter Strafe gestellt(z.B. § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Kennt der Täter ein wirksamens Einverständnis nicht, ist wegen (untauglichen) Versuchs zu bestrafen.

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