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Eigentumsaufgabe
(recht.zivil.sachen)
(engl. abandonment )
    

Mit Eigentumsaufgabe (lat. Dereliktion) wird die Aufgabe des Besitzes an einer Sache mit der Absicht auf das Eigentum zu verzichten bezeichnet (§ 959 BGB)

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Auf diesen Artikel verweisen: herrenlose Sache * Dereliktion/derelinquieren * abandonment Werbung: