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ebay, Widerruf/Widerrufsfrist
(it.recht.onlineauktionen)
    

Für die Möglichkeit zum Widerruf bei Verträgen mit gewerblichen Verkäufern siehe unter Widerrufsrecht, Fernabsatz. Bei privaten Verkäufern gibt es kein Widerrufsrecht. Hier hat der Käufer ggf. nur die Möglichkeit zur Anfechtung.

Hinsichtlich der Widerrufsfrist bei eBay ist zu beachten, dass diese gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB regelmäßig einen Monat beträgt, da bei eBay-Abschlüssen die vom Gesetz vorgesehene zweite Belehrung regelmäßig erst nach Vertragsschluss in Textform zugeht.

Entsprechend muss die erste Belehrung gemäß § 312c Abs. 1 BGB ausgestaltet sein: Sie muss drauf hinweisen, dass die Frist vier Wochen beträgt, bzw. dann vier Wochen beträgt, wenn die zweite Belehrung erst nach Vertragsschluss zugeht (KG Berlin v. 18.7.2006, Az. 5 W 156/06).

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