Ebay kann seine Nutzer jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund ist nicht erfoderlich. Das ergibt sich aus der Vertragsfreiheit. Siehe dazu das Urteil des OLG Brandenburg vom 27.4.2005.
EBay hat seine AGB allerdings so formuliert, dass für die Kündigung ein wichtiger Grund gegeben sein muss, wie z.B. das Vorliegen von wiederholten negativen Bewertungen.
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn ein Account einem zuvor gekündigten Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Es ist dann nicht notwendig, dass negative Bewertungen für diesen Account abgegeben wurden (KG Berlin v. 5. 8.2005, Az. AU 13 U 4/05).
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