Das LG Coburg hat entschieden, dass allein 1.700 Bewertungen bei ebay nicht für die Annahme ausreichen, der Bewertete handele gewerblich. Dieser Status sei erst erreicht, wenn das ebay-Mitglied die Voraussetzungen eines Powersellers, u.a. 3.000,- Euro Umsatz und 300 Artikel pro Monat, erfülle (LG Coburg, v. 19.10.2006, Az. 1 HK O 32/06).
Das LG Berlin hat im Fall eines Ebay-Mitglieds entschieden, dass der Verkauf von 93 gebrauchten Artikeln in einem Monat reicht, um als gewerblicher Verkäufer mit allen Pflichten zu gelten. Dazu gehört z.B. Die Pflicht dem Käufer ein Rückgaberecht einzuräumen und ihn auf dieses hinzuweisen (LG Berlin v. 5.9.2006, Az. 103 O 75/06 ).
Das LG Mainz hat 225 Verkäufe in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten gemeinsam mit der Eigenschaft als Powerseller für die Annahme der Gewerblichkeit ausreichen lassen (LG Mainz v. 6.7.2005, Az. 3 O 184/04).
Vergleiche mit dem vergleichbaren Problem bei Powersellern.
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