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eBay, Powerseller/Unternehmereigenschaft
(it.recht.onlineauktionen)
    

Inhalt
             1. Unternehmereigenschaft eines PowerSellers i.S.v. § 14 BGB

Gemäß den Richtlinien von eBay wird als Powerseller ein Profi-Verkäufer bezeichnet, der kontinuierlich besonders viele Artikel bei eBay verkauft oder ein hohes Handelsvolumen vorweisen kann. Zusätzlich müssen PowerSeller mindestens 100 Bewertungspunkte, davon 98 % positiv, erhalten haben, sich an die eBay-Grundsätze, die eBay-AGB und die Powerseller-AGB halten, als gewerbliche Verkäufer bei eBay registriert sein.

1. Unternehmereigenschaft eines PowerSellers i.S.v. § 14 BGB

Tritt jemand als Powerseller bei eBay auf, trägt er die Beweislast dafür, dass er kein Unternehmer i.S.V. § 14 BGB ist (Beweislastumkehr). Gelingt ihm der Beweis nicht, gilt er als Unternehmer mit der Folge, dass die Sonderregeln für Unternehmer des BGB für ihn gelten. (OLG Koblenz v. 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05)

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Auf diesen Artikel verweisen: ebay, gewerblich * Unternehmer im Sinne des BGB Werbung: