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Ab 12.11.2004 gelten für die bei der ICANN akkreditierten Registrare
neue Regeln für den Domainumzug. Der umzugswille Kunde muss nur seinem neuen Registrar den Umzugswunsch in einem
Standardformular bestätigen. Der alte Registrar darf daraufhin einmalig eine
Standardanfrage stellen, die der Kunde aber nicht beantworten muss. Verweigern darf der alte Registrar den Umzug nur, wenn es sich offensichtlich um einen Betrugsversuch handelt, wenn vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle ein
Domainstreit über diese Domain läuft, oder wenn der Kunde noch Altschulden bezüglich dieser Domain hat.
Bei Umzugsproblemen ist jetzt die
Transfer Dispute Policy
zuständig, die ein Schlichtungsverfahren ähnlich wie dem der UDRP festlegt.
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