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Domain/Domain-Name
(it.domain)
    

Mit Domain wird der Name eines oder mehrerer Rechner im Internet bezeichnet. Siehe Topleveldomain (TLD), ccTLD und gTLD.

Im engeren Sinn wird mit Domain auch der Namensbestandteil hinter der Topleveldomain bezeichnet (z.B. lexexakt), so dass ein kompletter Domainname wie folgt aufgebaut ist:

subdomain.domain.topleveldomain
forum.lexexakt.de

Die Verteilung und Verwaltung der Domainnamen ist hierarchisch festgelegt. Die Entscheidung über die "Einführung" von Topleveldomains hat die

Ist die Einführung einer Topleveldomain beschlossen, wird die Vergabe der Domains unterhalb dieser Topleveldomain an lokale Stellen delegiert, die sich darum bewerben. In Deutschland erledigt dies für die Topleveldomain .de eine Genossenschaft, die

Der Endkunde wendet sich entweder selbst an die Denic eG, oder über einen Internetprovider. Wie z.B.

  • puretec
  • strato
  • pixelx.de
  • und viele andere ...

Der Vertrag kommt aber in allen Fällen zwischen der Denic und dem Domaininhaber zustande.

Wie die IP-Vergabe läuft wird unter dem Stichwort IP-Nummer erläutert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Domainstreit/Streit um Domainnamen * Domainstreit/Streit um Domainnamen * Cross Site Trace Angriff (XST) * at/@ * Public Interest Registry (PIR) * Subdomain * electronic Mail (eMail) * Denic, Rechtsfragen * hufeland.de BGH Urteil v. 23.6.2005 (Az. I ZR 288/02) * Domainpfändung * Registrar Werbung: