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hufeland.de BGH Urteil v. 23.6.2005 (Az. I ZR 288/02)
(it.recht.domain)
    

Für die Domain hufeland.de hat der BGH entschieden, dass bei gleich starken Rechten an einem Domain-Namen das Prinzip: wer zu erst kommt mahlt zu erst gilt.

Dem Urteil liegt ein Streit zwischen Kliniken zugrunde, die beide nach dem Begründer des Naturheilverfahrens Christoph Wilhelm Hufeland benannt sind. Die eine Klinik hat sich den Namen "Hufeland" als Marke eintragen lassen, die andere Klinik benutzte den Namen schon zu DDR-Zeiten im Geschäftsverkehr.

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