Um bei Domainstreitigkeiten zu verhindern, daß die Domain während des
Streits, oder kurz nach der gerichtlich erzwungenen
Freigabe, auf einen
Dritten übertragen wird, kann man bei dem denic
einen Disput-Eintrag beantragen (mit einem sog. Disput-Antrag).
Der Dispute-Eintrage ändert nichts an der bestrittenen Inhaberschaft,
sorgt aber dafür, daß der Inhaber die Domain zunächst für ein Jahr
nicht übertragen kann. Eine Verlängerung ist unter bestimmten
Voraussetzungen möglich.
Formulare für Dispute-Einträge gibt es bei dem denic, noch ist der
Antrag kostenlos. Voraussetzung ist, daß man ein besseres Recht an dem
Namen geltend machen kann.
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