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Dienstleistung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Dienstleistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die nicht in der Hingabe von Sachgütern bestehen. Dienstleister sind z.B. Friseurbetriebe, das Hotel- und Gaststättengewerbe und Verkehrsbetriebe.

Rechtlich liegen Dienstleistungsverhältnis i.d.R. Werkverträge oder Geschäftsbesorgungsverträge zugrunde, es kann sich aber auch, wie z.B. im Gaststättengewerbe, um gemischte Verträge handeln. Die Bedingungen für Dienstleistung, wie z.B. die Frage nach der Gewährleistung, richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp. Für Details siehe jeweils dort.

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