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Contrasignatur
(recht.geschichte und recht.oeffentlich.staat)
    

In der konstitutionellen Monarchie für die Wirkamkeit notwendige Unterschrift durch den zuständigen Minister bei Regierungshandlungen des Monarchen. Existiert heute noch in der Form der Gegenzeichnung" bei Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten.

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