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Bundesverfassungsschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Der Zweck des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz ist laut § 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) der "Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.

Um diesen Zweck zu erfüllen hat der Verfassungsschutz gemäß § 3 BVerfSchG die Aufgabe, der Sammlung und Auswertung von Informationen.

Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Verfassungsschutz besondere Befugnisse, die zum einen in § 8 ff BVerfSchG und zum anderen im G 10 geregelt sind.

Im Netz ist der Bundesverfassungsschutz unter http://www.verfassungsschutz.de zu erreichen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abhörgesetz * Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) * Verfassungsschutz Werbung: