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Bundesnachrichtendienst (BND)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Der BND ist eine deutsche Bundesbehörde, die Informationen zu außen- und sicherheitspolitischen Themen sammelt, auswertet und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt. Die Aufgaben des BND sind im BND-Gesetz (BNDG) geregelt.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der BND im G 10 Befugnisse für den Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bekommen. Diese Eingriffsbefugnisse, insbesondere das automatisierte Filtern des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (seit der Novellierung des G 10 vom Frühjahr 2001) sind stark umstritten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abhörgesetz * BND * Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Werbung: