Von Bundesgesetzen spricht man, bei Gesetzen die von den zuständigen Bundesorganen (z.B. Bundestag) im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden und die bundesweit gelten.
Von Landesgesetzen spricht man entsprechend bei Gesetzen, die von den zuständigen Landesorganen im Rahmen der Gesetzgebungskompeten der Länder erlassen wurden.
Zu Verhältnis von Bundesrechdt zu Landesrecht siehe unter Bundesrecht bricht Landesrecht.
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