slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Buchführung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Buchführung ist die Bezeichnung für die Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in speziell dafür vorgesehenen Büchern.

Kaufmänner sind gemäß § 238 HGB zur Buchführung nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: