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Börsenkurs/Kursfeststellung
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Inhalt
             1. Kursfeststellung

Mit Börsenkurs wird der Marktpreis eines an einer Börse gehandelten Guts (z.B. Aktien, Fonds, Edelmetalle, vertretbare Waren) bezeichnet.

1. Kursfeststellung

Zur Kursfestellung stellt der Makler alle Verkaufs- und Kaufaufträge für ein Wertpapiere in seinem Orderbuch gegenüber. Dann ermittelt er bei welchem Kurs er den größten Umsatz erzielen kann, d.h. maximal viele Wertpapiere verkaufen. Zu diesem so ermittelten Kurs wickelt er dann die möglichen Geschäfte ab.

Beispiel: A will 1.000 Aktien der D-AG verkaufen für mindestens 192,- Euro. B will 500 für maximal 190,- Euro kaufen. C will 500 für jeden Preis kaufen (= bestens). D will 400 für mind. 191,- verkaufen.

KaufenVerkaufen
B: 500190,-A: 1000192,-
C: 500bestensD: 400191,-

Für einen Kurs von 190,- gibt es zwar 1000 Kaufangebote aber keine Verkaufsangebot. Für einen Kurs von 191,- gibt es 500 Kaufangebote und 400 Verkaufsangebote, d.h. es würden max. 400 Stück verkauft. Für einen Kursz von 192,- gibt es 500 Kaufangebote und 1400 Verkaufsangebote, d.h. es würden max. 500 Stück verkauft. Damit werden die meisten Umsätze bei 192,- getätigt. Entsprechend setzt der Makler den Kurs auf 192,- fest.

Zu diesem Preis kann er jetzt 500 Wertpapiere des A an C vermitteln, der bereit war zu jedem Preis zu kaufen.

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