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1. Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten


(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-8)
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Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten


 Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen
 § 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
 § 1205 Bestellung
 § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
 § 1228 BGB Befriedigung durch Pfandverkauf
 § 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist
 § 1280 BGB Anzeige an den Schuldner
 § 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit
 § 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit
 § 1291 BGB Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld

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