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Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-8.titel-1)
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 Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen
 § 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
 § 1205 Bestellung
 § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
 § 1228 BGB Befriedigung durch Pfandverkauf
 § 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist

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