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Kapitel 3 - Vorkauf

(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-1.untertitel-2.kapitel-3)
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Kapitel 3 - Vorkauf

 § 463 BGB Voraussetzungen der Ausübung
 § 464 BGB Ausübung des Vorkaufsrechts
 § 465 BGB Unwirksame Vereinbarungen
 § 466 BGB Nebenleistungen
 § 467 BGB Gesamtpreis
 § 468 BGB Stundung des Kaufpreises
 § 469 BGB Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
 § 470 BGB Verkauf an gesetzlichen Erben
 § 471 BGB Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
 § 472 BGB Mehrere Vorkaufsberechtigte
 § 473 BGB Unübertragbarkeit

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Auf diesen Artikel verweisen: Vorkaufsrecht * § 1098 BGB Wirkung des Vorkaufsrechts Werbung: