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Bewährung/auf Bewährung
(recht.straf.at)
    

Von Bewährung oder einer Verurteilung auf Bewährung spricht man, wenn eine Haftstrafe nicht vollzogen wird und der Verurteilte während einer Bewährungszeit zeigen muss, dass er nicht rückfällig wird. Eine Bewährung kann nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gewährt werden.

Begeht der Verurteilte in der Bewährungszeit neue Straftaten und zeigt dadurch, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat wird die Strafe vollzogen.

B wird wegen schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wird auf zwei Jahre festgesetzt. D.h. B wird nicht in Haft genommen, sondern kann sein Leben in Freiheit weiterführen. Nach einem Jahr begeht erneut einen Einbruchsdiebstahl, daher widerruft das Gericht die Bewährung. B wird in Haft genommen. Für den zweiten Einbruch wird er zusätzlich zu einem weiteren Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht kann dem Verurteilten während der Bewährungszeit einen Bewährungshelfer zur Seite stellen.

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