Betriebsnormen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 tarifvertragliche
Regelungen über betriebliche Fragen deren Regelung nur einheitlich für den
ganzen Betrieb erfolgen kann.
Daher gelten sie grundsätzlich unabhängig von der
Tarifbindung des einzelnen
Arbeitnehmers in allen Betrieben deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. Im
einzelnen ist aber hinsichtlich der Geltung zwischen Solidarnormen und
Ordnungsnormen zu unterscheiden.
Solidarnomern, sind Normen die Einrichtungen zugunsten
der gesamten Belegschaft schaffen (z.B. Waschräume, Kantine). Die Geltung
dieser Normen für alle verschafft auch den nicht tarifgebundenen
Arbeitnehmern nur Vorteile und ist daher unproblematisch.
Orndungsnormen, sind Normen die die Regelungen über die
Ordnung im Betrieb, wie Einlasskontrollen, Rauchverbote usw. enthalten.
Diese belasten die Arbeitnehmer. Ihre Geltung für
nichtarifgebundene Arbeitnehmer ist schwierig, da der nichttarifgebundene
Arbeitnehmer die Gewerkschaft nicht legitimiert hat für ihn zu entscheiden.
Daher wird verlangt, daß diese Normen eines Umsetzungsaktes im Betrieb
bedürfen (soweit möglich durch Direktionsrecht
oder Betriebsvereinbarung).
Ob über Ordnungsnormen Stunden- und Lohnkürzungen möglich sind um den
Betrieb zu retten (Beschäftigungssicherung) ist
umstritten.
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