|
Mit Begebungsvertrag wird gemäß der wertpapierrechtlichen Vertragstheorie, der Vertrag bezeichnet, der zwischen dem Verpflichteten aus einem Wertpapier und dem ersten "Nehmer" entsteht. Der Vertrag kommt regelmäßig konkludent durch Übergabe des Wertpapieres zustande.
Beispiel: A schreibt einen Wechsel aus. Als Bezogenen setzt er B ein. Er legt ihn B zu Unterschrift vor. Dieser unterschreibt und gibt den Wechsel an A zurück. Damit haben A und B einen Begebungsvertrag geschlossen, der Wechsel ist damit wirksam entstanden.
Werbung:
| |