slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Befriedigung des Geschlechtstriebs
(recht.straf.bt.211)
    

"Das Mordmerkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebs liegt vor, wenn der Täter das Töten als Mittel zur Befriedigung des Geschlechtstriebes benutzen will. Ob die erstrebte sexuelle Befriedigung erreicht wird, ist ohne Belang." (BGH vom 22. 4. 2005 Az. 2 StR 310/04 = NStZ 2005, 505)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 211 StGB Mord Werbung: