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Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG)
(recht.allgemein.prozess)
    

Das bayerische Oberste Landesgericht war eine Besonderheit im Bundesland Bayern. Es war die Instanz über den bayerischen Oberlandesgerichten und unter dem BGH. Die Zuständigkeit war durch das Bayer. AGGVG geregelt. Zum 1.7.2006 wurde das BayObLG aufgelöst.

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