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Oberlandesgericht (OLG)
(recht.allgemein)
    

Das OLG ist das über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof stehende ordentliche Gericht. Für weiteres siehe unter Oberlandesgericht, Zivilsachen und Oberlandesgericht, Strafsachen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kammergericht * Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit Werbung: