Gemäß § 1 PAuswG
ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen
Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige
Beamte vorzulegen.
Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine
Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.