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Mit Aussonderungsberechtigte werden bei einer Insolvenz die Personen bezeichnet, denen nach dem materiellen Recht Güter aus der Insolvenzmasse gehören. Die Aussonderungsberechtigten sind keine Insolvenzgläubiger, sie bekommen die ihnen zustehenden Güter vorab. Aussonderungsberechtigt ist z.B. der Verpächter eines Grundstücks, dass der Gemeinschuldner gepachtet hat. Der Verpächter kann dieses zurückverlangen.
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