|
Von einem Ausforschungsbeweis spricht man, wenn eine Partei versucht durch die Beweiserhebung an neue Tatsachen als Grundlage für Behauptungen zu gelangen. Z.B. indem sie im Beweisantrag kein Beweisthema nennt oder die zu beweisenden Behauptungen nur ins Blaue hinein aufstellt. Der Ausforschungsbeweis ist unzulässig und vom Gericht abzulehnen. Siehe dazu auch unter Beweisthema.
Werbung:
| |