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Augenzeuge
(recht.prozess.allgemein)
    

Von einem Augenzeugen spricht man bei einem Zeugen, der die zu bezeugende Tatsache selbst gesehen hat. Davon ist z.B. der sog. Knallzeuge zu unterscheiden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Indiz/Indizienbeweis * eyewitness Werbung: