Ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines zeitlichen begrenzten von außen einwirkenden Ereignisses einen Gesundheitsschaden erleidet oder stirbt (§ 8 SGB VII).
Auf diesen Artikel verweisen: Wegeunfall * Schadensersatz im Arbeitsverhältnis * Schadensersatz im Arbeitsverhältnis