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Arbeitsunfall
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines zeitlichen begrenzten von außen einwirkenden Ereignisses einen Gesundheitsschaden erleidet oder stirbt (§ 8 SGB VII).

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Auf diesen Artikel verweisen: Wegeunfall * Schadensersatz im Arbeitsverhältnis * Schadensersatz im Arbeitsverhältnis Werbung: