slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Wegeunfall
(recht.zivil)
    

Von einem Wegeunfall spricht man bei einem Unfall der auf dem unmittelbaren Weg von der Wohnung zur Arbeit oder zurück passiert. Der Wegeunfall ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: