Mit Anklageschrift wird im Strafprozess das Schriftstück bezeichnet, das den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Staatsanwaltschaft enthält (§ 199 StPO). Der Inhalt der Anklageschrift wird in § 200 StPO und Nr. 110 RiStBV festgelegt:
Ggf. Hinweis auf Haft mit nächstem Haftprüfungstermin.
Name, Vorname, wohnhaft in
Bei Haft die exakten Daten Haftdaten.
Begehungsform: Bei Delikten die vorsätzlich und fahrlässig bzw. in einer Kombination davon (z.B. § 315 b StGB) begangen werden können, ist die Begehungsweise in den Tenor aufzunehmen:
wird angeklagt am 12.11.2006 in Kassel,
vorsätzlich
die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Bereitung eines Hindernisses beeinträchtigt und dadurch
fahrlässig das Lebens eines anderen Menschen gefährdet zu haben.
Bei mehreren Taten ist das Verhältnis der Taten untereinander klar zu stellen. Bei Tatmehrheit werden die einzelnen Taten aufgezählt. Bei Tateinheit, wird der Zusatz "tateinheitlich handelnd" hinzugefügt.
wird angeklagt,
durch zwei selbständige Handlungen
1. (...)
2. (...)
Eine mittelbare Täterschaft wird durch
wird angeklagt,
durch einen anderen handelnd
1. (...)
2. (...)
4. konkreter Anklagesatz
Der konkrete Anklagesatz enthält den für die Subsumtion unter den abstrakten Anklagesatz notwendigen Sachverhalt. Der Sachverhalt wird als feststehend dargestellt. Es findet an dieser Stelle keine Beweiswürdigung statt.
Der Angeschuldigte begab sich am Abend des 12.11.2006 zur Autobahn A5 und schaffte dort mehrere kohlkopfgroße Steine auf die rechte Fahrbahn.
Sofern nötig und gegeben:
Strafantrag wurde durch Herrn X am 3.7.2006 gestellt.
andernfalls ggf.:
Es besteht ein öffentliches/besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Beschränkungen der Anklage nach § 154a StPO
Untauglichkeit zum Führen von Kraftffahrzeugen.
Die Beweismittel werden in der Reihenfolge
- Einlassung des Beschuldigten
- Zeugen
- Urkunden
- Gegenstand des Augenscheins
- Beigezogene Akten
aufgeführt.
Es kommen grundsätzlich drei Anträge in Frage: Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens, der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers (§ 140 ff StPO) und der Antrag auf Fortdauer der Untersuchungshaft oder Haftentlassung (§§ 113, 120 Abs. 1 StPO).
Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichter - in Marburg zu eröffnen.
Für ein Muster siehe unter
- Muster 1
- Muster 2
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