Mit Anhörung wird allgemein die Möglichkeit des Betroffenen bezeichnet, vor einer ihn belastenden Entscheidung, seinen Standpunkt zu erläutern. Das Anhörungsrecht ist ein Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs.
Für die Rechtsfolgen einer Verletzung des Anhörungsrechts siehe unter Anhörungsrüge.
Für Details siehe unter
- Anhörung im Arbeitsrecht
- Anhörung im Verwaltungsrecht
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